<p style=“text-align: center;“>+49 7275 – 919690</p>
<p style=“text-align: center;“>Montag bis Freitag: <strong>8:00 – 18:00 </strong></p>
<p style=“text-align: center;“>Samstags: <strong>nach Vereinbarung</strong></p>
Terminvergabe und Kosten
Aktuell ist eine Terminvereinbarung für Ihren Corona-Test nicht zwingend erforderlich. Wenn Sie eine kurze Wartezeit vermeiden möchten, vereinbaren Sie jedoch bitte telefonisch einen Termin:
07275 – 919690
Laut aktuell gültiger Verordnung, sind weiterhin kostenlose Bürgertests möglich, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Weiterhin kostenlose Tests erhalten:
- Kinder unter 5 Jahren, also bis zu ihrem fünften Geburtstag
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, unter anderem Schwangere im ersten Trimester
- Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen
- Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist („Freitesten“)
- Besucher und Behandelte oder Bewohner in unter anderem folgenden Einrichtungen:
· Krankenhäuser
· Rehabilitationseinrichtungen
· stationäre Pflegeeinrichtungen
· Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
· Einrichtungen für ambulante Operationen
· Dialysezentren
· ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe
· Tageskliniken
· Entbindungseinrichtungen - Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind
- Pflegende Angehörige
- Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten
Wenn Sie eine kostenlose Testung in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie sich ausweisen und einen entsprechenden Nachweis erbringen.
Auch für Bürgertests mit Eigenbeteiligung i.H.v. 3,- EUR ist es erforderlich, den Anspruch nachzuweisen. Der Nachweis über den Testgrund ist mittels einer Selbstauskunft zu erbringen.