Coronatestpraxis Kandel

Coronatests vom Fachpersonal

Wir sind eine autorisierte Corona-Testpraxis.

In unserer Praxis in Kandel werden Corona-Tests ausschließlich von Fachpersonal durchgeführt. Ihr Testergebnis inklusive offizieller Testbescheinigung erhalten Sie innerhalb von 15 Minuten.

Ihr Zahnarzt in Kandel

Für telefonische Auskünfte und Terminvereinbarungen stehen wir Ihnen von Montag bis Freitag jeweils von 8:00 bis 18:00 Uhr zur Verfügung.

<p style=“text-align: center;“>+49 7275 – 919690</p>

Terminvereinbarung per E-Mail

Sie möchten uns lieber schreiben? Kein Problem. Teilen Sie uns einfach Ihre Terminwünsche mit und wir versuchen es einzurichten.

Sprechzeiten

Die regulären Sprechzeiten (nur mit vorheriger Terminvereinbarung) der Zahnarzt-Praxis Dr. Kußmaul in Kandel lauten wie folgt:

<p style=“text-align: center;“>Montag bis Freitag: <strong>8:00 – 18:00 </strong></p>
<p style=“text-align: center;“>Samstags: <strong>nach Vereinbarung</strong></p>

Terminvergabe und Kosten

Aktuell ist eine Terminvereinbarung für Ihren Corona-Test nicht zwingend erforderlich. Wenn Sie eine kurze Wartezeit vermeiden möchten, vereinbaren Sie jedoch bitte telefonisch einen Termin:

07275 – 919690

Laut aktuell gültiger Verordnung, sind weiterhin kostenlose Bürgertests möglich, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Weiterhin kostenlose Tests erhalten:

  • Kinder unter 5 Jahren, also bis zu ihrem fünften Geburtstag
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, unter anderem Schwangere im ersten Trimester
  • Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen
  • Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist („Freitesten“)
  • Besucher und Behandelte oder Bewohner in unter anderem folgenden Einrichtungen:
    · Krankenhäuser
    · Rehabilitationseinrichtungen
    · stationäre Pflegeeinrichtungen
    · Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
    · Einrichtungen für ambulante Operationen
    · Dialysezentren
    · ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe
    · Tageskliniken
    · Entbindungseinrichtungen
  • Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen, sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines Persönlichen Budgets beschäftigt sind
  • Pflegende Angehörige
  • Haushaltsangehörige von nachweislich Infizierten

Wenn Sie eine kostenlose Testung in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie sich ausweisen und einen entsprechenden Nachweis erbringen.

Auch für Bürgertests mit Eigenbeteiligung i.H.v. 3,- EUR ist es erforderlich, den Anspruch nachzuweisen. Der Nachweis über den Testgrund ist mittels einer Selbstauskunft zu erbringen.