Nach wie vor gehört Karies zu den sehr häufigsten Erkrankungen in der Bevölkerung. Besonders kariesgefährdet sind die Kauflächen der Backenzähne (Prämolaren / Molaren), denn diese haben ein ausgeprägtes Relief aus Höckern und Grübchen – auch Fissuren genannt. Auch trotz sorgfältiger und korrekter Putztechnik kann sich dort Karies leichter bilden. Um Karies an diesen Stellen vorzubeugen, kann eine sogenannte Fissuren- und Grübchenversiegelung aufgetragen werden. Dabei werden mögliche Eintrittspforten für Karies mittels eines Composite-Materials verschlossen.
WELCHE ZÄHNE KÖNNEN VERSIEGELT WERDEN?
Kariesfreie Fissuren und Grübchen bei Patienten mit einem erhöhten Kariesrisiko. Dazu zählen Kinder oder Jugendliche mit kariösen Milchzähnen sowie Patienten, die bereits einen kariösen bleibenden Backenzahn aufweisen.
Kariesfreie Fissuren und Grübchen mit kariesanfälligem Relief.
Fissuren und Grübchen mit einem beginnenden kariösen Prozess unabhängig von der Kariesrisiko-Einschätzung.
Fissuren und Grübchen bei Patienten mit Allgemeinerkrankungen bzw. körperlichen und/ oder geistigen Behinderungen, die eine effektive tägliche Mundhygiene nur begrenzt umsetzen können.
WIE WIRD DIE VERSIEGELUNG VON PRÄMOLAREN UND MOLAREN DURCHGEFÜHRT?
Die zu versiegelnden Zähne werden zunächst gereinigt und mit einem Gel vorbereitet. Anschließend wird das Versiegelungsmaterial aufgetragen und mit Licht ausgehärtet. Sollte es zu einer Erhöhung gekommen sein, wird das überschüssige Material mit einem Polierer entfernt. Abschließend wird ein Flouridpräparat zum ergänzenden Schutz des Zahnes aufgetragen. Es handelt sich um eine vollständig schmerzfreie und schnelle Behandlung.
WELCHE KOSTEN ENTSTEHEN?
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten der Molaren-Versiegelung ab dem 6. bis zum 18. Lebensjahr. Bei Kindern bis zum 6. Lebensjahr werden die Kosten im Falle des Durchbruchs der ersten bleibenden Molaren übernommen. Die Fissuren- und Grübchenversiegelung an Milchmolaren, den kleinen Backenzähnen (Prämolaren) sowie von Front- und Eckzähnen kann nicht über die Gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden.
Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten der Versiegelung – unabhängig von Milch- oder bleibenden Zähnen und ohne Altersbeschränkung.